2022_01_16_2G+ - Update Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
Seit dem 28.12.2021 gelten gemäß der Schutzverordnung des Landes NRW verschärfte Regeln für die Sportausübung in Innenräumen.
Das Betreten des GGC-Clubheims und die Sportausübung in dessen Räumen sind nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Schnelltests bei einem zugelassenen/zertifizierten Testzentrum oder eines PCR-Tests belegen können. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, der PCR-Test maximal 48 Stunden.
Diese Anforderungen verbergen sich hinter dem Kürzel 2G+.
Neu ab 16.01.2022:
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die als geboostert gelten und für die schulpflichtigen Kinder, die an den verpflichtend durchgeführten Schultests teilnehmen, außerhalb der Schulferien.
Nach der erneuten Aktualisierung
- gelten einerseits Johnson und Johnson-Geimpfte mit zweiter Impfung nicht mehr als geboostert,
- sind andererseits vollständig Geimpfte (2 Impfungen) ab dem 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit, das gilt, Stand heute, auch für Johnson und Johnson-Geimpfte
Detaillierte Ausführungen finden sich unter NRW_Infoblatt_2Gplus_Testnachweis
Die Schnelltests sind laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 13.11.2021 wieder kostenlos, auch mehrere pro Woche.